Als Vorsichtsmaßnahme in Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus bitten wir Sie, nicht ohne vorherige telefonische Absprache in den Betreuungsverein zu kommen. Danke für Ihr Verständnis!
Lesen Sie hier die neue Ausgabe des Infobriefs für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zum Einsatz vor Ort: Querbeet Herbst 2020
Nach fast 100 Jahren wurde am 1. Januar 1992 die Entmündigung für Volljährige per Gesetz abgeschafft, und das neue Betreuungsrecht trat in Kraft. Auf der Grundlage des Betreuungsrechtes wurden 1992 die ersten Betreuungsvereine gegründet. Der Diakonische Betreuungsverein Rheine besteht seit dem 01.01.1993.
Mit der Einführung des Betreuungsrechtes wurde die rechtliche Situation der Betroffenen deutlich gestärkt. Die Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Vordergrund. Die Betroffenen behalten ihre Geschäftsfähigkeit.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder am Ende seines Lebens in eine hilfsbedürftige Situation geraten. In diesem Fall muss ein Betreuungsgericht bei einem Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers entscheiden. Die engsten
Angehörigen, wie EhepartnerInnen und Kinder können keine rechtlich wirksamen Entscheidungen treffen. Ausnahme, es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.
Aufgaben des Diakonischen Betreuungsvereines Rheine
Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Diakonischen Betreuungsvereines Rheine haben die Aufgabe, gesetzliche Betreuung für besonders hilfebedürftige Menschen zu übernehmen. Ein weiterer, wichtiger Aufgabenbereich ist die Gewinnung von Mitbürgern, die bereit sind, das Ehrenamt eines Betreuers/einer Betreuerin zu übernehmen. Die Mitarbeiter beraten und begleiten ehrenamtliche BetreuerInnen. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite. Von daher bietet der Diakonische Betreuungsverein Informationen über die Gesetzliche Betreuung, fachliche Begleitung und Beratung und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die ehrenamtlichen BetreuerInnen und Interessierten.
Neben den Bereich der gesetzlichen Betreuung bieten wir Vorträge und Einzelberatungen zu den Themen Vorsorgevollmacht (persönliche Vermeidung von Betreuungen), Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an.
Sie haben Interesse als ehrenamtlich gerichtlich bestellter Betreuer?
Wir freuen uns auf Sie.
Herr Bundespräsident Dr. h.c. Joachim Gauck sagte beim Neujahrsempfang am 09.01.2014, dass ohne engagierte Menschen unser Land kulturell veröden würde. Der Bundespräsident wies darauf hin, dass in Zukunft noch mehr engagierte ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger benötigt werden. Nur so lasse sich seiner Meinung nach die Menschlichkeit als Leitmotiv des gesellschaftlichen Zusammenlebens weiterentwickeln.
Es gibt viele erwachsene Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. Krankheit ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Sie benötigen die Hilfe und Unterstützung. Sie können keinen mehr um Rat fragen. Sie sind Alleine. Sie benötigen die Hilfe und Unterstützung eines vom Betreuungsgericht bestellten rechtlichen Betreuers. Es geht um Unterstützung, Begleitung, Hilfen in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen. Hier können beispielhaft die Bereiche finanzielle Regelungen, gesundheitliche Belange, Interessenvertretung in Heimen oder gegenüber Behörden und Krankenkassen, usw. genannt werden. Der Umfang einer Betreuung wird durch das zuständige Betreuungsgericht festgelegt.
Sie haben Freude an einem Ehrenamt. Sie suchen ein Ehrenamt mit Verantwortung. Sie haben Lust eine rechtliche Betreuung zu übernehmen?
Kontaktieren Sie uns.
Querschnittsaufgaben
Die Mitarbeiter des Diakonischen Betreuungsvereines Rheine beraten und begleiten die ehrenamtlichen BetreuerInnen und Bevollmächtigten mit hoher Fachkompetenz.
Wir bieten:
- Persönliche Beratung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte
- regelmäßige Fortbildungen
- Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuern
- individuelle Beratung zur Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung
- Vorträge und Einzelberatung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Diese Angebote sind für Sie kostenfrei.
Sprechzeiten zum Vorsorgevollmachten
Jeder/jede kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Vertretungen im Familienkreis sind ohne entsprechende Vollmachten nicht möglich. Bei rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen dürfen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder sich nicht automatisch gesetzlich vertreten.
Die Möglichkeit für jeden Bürger hier Vorsorge zu treffen, ist das Erstellen einer eigenen Vorsorgevollmacht. Der Diakonische Betreuungsverein bietet hierfür Beratungsgespräche an. Hierbei informiert und berät der Diakonische Betreuungsverein jeden Interessierten über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten sowie die mögliche Vollmachtsbeglaubigung.
Um dieser Selbstbestimmung Vorschub zu geben, baut der Diakonische Betreuungsverein Rheine das Angebot zur Beratungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen weiter aus. Ab dem 1. Juli 2019 werden in Rheine zu folgenden Zeiten Beratungsgespräche zur Vorsorgevollmacht angeboten. Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Gemäß dem Leitsatz „Aus der Praxis für die Praxis“ beantworten wir in dieser Zeit Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Sie sind Interessiert? Sie wünschen mehr Informationen? Rufen sie uns an.
So erreichen Sie unsere Mitarbeiter:
Frau Otten Tel.: 05971/ 8007490
Mail: st.otten@dw-te.de
Herr Jenny, Tel.: 05971/8007491
Mail: f.jenny@dw-te.de
Das Büro finden Sie in der Münsterstraße 48, 48431 Rheine
Tel.: 05971/8007490
Fax: 05971/8007489
Mail: betreuungsverein-rheine@dw-te.de