Pflegeleitbild
Die Diakonie ist für Menschen da, die Hilfe brauchen. Unsere Diakonischen Einrichtungen orientieren sich am christlichem Menschenbild. Maßstab der Arbeit ist darum der einzelne Mensch und seine Lebenslage. Gestützt auf langjährige Erfahrungen sind wir ein verlässlicher Partner für alle, die sich an uns wenden.
Pflege und Qualität
Die Pflege findet unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Patienten statt. Wir begegnen den Patienten und deren Angehörigen mit Respekt und Einfühlungsvermögen. Pflegende Angehörige sind in der Betreuung der Patienten ein wichtiger Partner. Unser Ziel ist es, unter den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit den Patientinnen und Patienten einen hohen pflegerischen Qualitätsstandard zu bieten.
Kommunikation und Kooperation
In unserer Arbeit ist die Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil. Konstruktiver Umgang mit Kritik und die Aufarbeitung von Konflikten in allen Bereichen tragen zu einer positiven Zusammenarbeit bei. Um eine bestmögliche Versorgung unserer Patienten zu erreichen, ist uns die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems sehr wichtig. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements werden bestehende Strukturen kontinuierlich den Erfordernissen angepasst.
Mitarbeitende
Wir Pflegende sind ein Team, das mit dem Ziel einer patientenorientierten und professionellen Pflege arbeitet. Unsere Zusammenarbeit zeichnet sich durch gegenseitigen Respekt, Vertrauen und Toleranz aus. Unsere aktive Mitwirkung an Veränderungsprozessen wird durch einen zielgerichteten Informationsaustausch und die Transparenz von Entscheidungsabläufen gefördert.
Fort- und Weiterbildung
Für die Qualität und Weiterentwicklung in der Pflege ist die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Voraussetzung.
Um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden und Verantwortung tragen zu können, wird eine gezielte Auswahl an Fort- und Weiterbildungen angeboten. Diese beinhalten die Vertiefung und Aktualisierung von Fachwissen, sowie die Förderung von persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Leistungen
Wir bieten Ihnen alle Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung an.
Häusliche Pflege SGB XI / Pflegekasse
Als Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung bezeichnet man alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Alles, was zu einer umfassenden pflegerischen Versorgung gehört, übernehmen wir gerne, z.B.:
- Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Mobilisation
Dabei orientieren wir uns stets an einem Ihnen vertrauten Ablauf. Wenn Sie in ein Pflegegrad eingestuft sind, erfolgt die Abrechnung im Rahmen des Pflegegrades bequem und direkt mit der Pflegeversicherung. Natürlich können alle Angebote auch privat finanziert oder ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden, wenn Sie es wünschen.
Behandlungspflege SGB V / Krankenkasse
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt.
Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzten zusammen. Unsere Pflegefachkräfte sind in der Lage, allen ärztlichen Anforderungen der Behandlungspflege nach neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht zu werden.
Wir sind für Sie da — zum Beispiel:
- Verbandswechsel, Wickel und Wundversorgung, Dekubitusversorgung
- Kompressionstherapie
- Vitalzeichenkontrolle
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Versorgung des künstlichen Darmausganges/ Stomaversorgung
- Verabreichungen von Injektionen (Insulin und Heparin)
- Katheterpflege
- Messen von Blutdruck und Blutzucker
- Portversorgung und Infusionstherapie
- Usw.
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Unsere Wundexperten beraten Sie gerne über eine moderne Wundbehandlung Ihrer Wunden nach den aktuellen Erkenntnissen der Medizin.
Verhinderungspflege:
Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege/ Ersatzpflege ist, dass die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten besteht.
Gründe für die Verhinderung können unterschiedlich sein:
- Sie/ Pflegeperson sind selbst erkrankt und können für einen gewissen Zeitraum die Pflege nicht leisten.
- Sie/ Pflegeperson möchten mit der Familie für ein paar Wochen in den Urlaub fahren.
- Sie/ Pflegeperson haben private Termine, wie Familienfeiern oder Treffen mit Freunden.
- Sie/ Pflegeperson benötigen einfach mal eine Auszeit zur eigenen Erholung.
- Sie/ Pflegeperson benötigen stundenweise Entlastung bei der Betreuung, hierbei müssen Sie als Pflegeperson nicht unbedingt außer Haus sein.
- Sie/ Pflegeperson sind aus sonstigen Gründen für eine gewisse Zeit nicht anwesend.
Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege/Ersatzpflege muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
Betreuung und Entlastungsleistungen
Wenn das Gedächtnis nachlässt und die Orientierung schwer fällt, ist es wichtig, für ein selbständiges Leben zuhause, Unterstützung zu erhalten. Wenn Sie in der Bewältigung des Alltags dauerhaft eingeschränkt sind, berechtigt Sie dieses zu zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung, auch ohne Pflegestufe nach § 45b SGB XI. Unser zusätzliches Betreuungsangebot ermöglicht es Ihnen, sich sicherer zu fühlen, sich besser in Ihrer Wohnung zurecht zu finden und länger selbstständig zu bleiben.
Wir bieten Ihnen stundenweise ein individuelles Betreuungsangebot z.B.:
- Begleitete Spaziergänge
- Vorlesen
- Begleitende Einkäufe
- Begleitung zum Arzt
- Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen
Hauswirtschaft
Wir übernehmen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrer Wohnung.
- Wir übernehmen Ihre Einkäufe
- Wir kochen für Sie
- Wir spülen Ihr Geschirr
- Wir reinigen Ihre Wohnung
Qualitätssicherungsbesuche § 37.3 SGB XI abrechnen
Wenn sich Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen lassen, dann können Sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten (§ 45a SGB XI). Damit in solchen Situationen trotzdem eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegende Angehörige nicht allein gelassen wird, findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischer Pflegebesuch durch einen Pflegedienst statt. Diese Besuche werden von Pflegediensten nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung / Pflegekasse) abgerechnet.
Die Beratungsbesuche und ‑gespräche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
- Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel)
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Rehabilitationsmaßnahmen: Ärzte und Sonstige Leistungserbringer
- Pflegegerechtigkeit Wohnraum
- Einordnung Pflegestufe
- Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson
Häufigkeit der Beratungsbesuche nach § 37.3:
- Pflegegrad I‑III -> halbjährlich
- Pflegegrad IV‑V -> vierteljährlichh
Die Kosten für die Beratung wird je nach Versichertem von der Pflegekasse bzw. der Privatversicherung übernommen, bei Beihilfeberechtigten entsprechend von den Beihilfefestsetzungsstellen.