Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
vermutlich verfolgen auch Sie die aktuellen Berichte zum Coronavirus – die Meldungen überschlagen sich ja nahezu. Wir haben uns bisher kaum zu dem Thema geäußert. Aber nicht, weil uns die aktuelle Lage nicht beschäftigen und besorgen würde. Ganz im Gegenteil: Es laufen bei uns im Hintergrund gerade ganz viele Gespräche. Wir haben einen Krisenstab gebildet – bestehend aus Vorstand, Sekretariat/Personal, QM, MAV und Presse — und beobachten laufend die Entwicklungen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Auch wir mussten natürlich unsere Tagespflegen schließen, den Publikumsverkehr in den Beratungsdiensten einschränken…
Auch wir wollen unsere Patienten und Klienten möglichst gut schützen, wir überlegen, wägen ab, besprechen uns mit Kooperationspartnern und Behörden, wie wir weiterhin für Menschen in Notlagen da sein können und gleichzeitig mithelfen können, Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Viele von Ihnen sind verunsichert und sind bereits mit wichtigen Fragen an uns herangetreten, die wir Ihnen hier gerne beantworten möchten.
Zunächst möchten wir aber einfach mal Danke sagen. Danke, dass Sie da sind und in dieser schwierigen Zeit täglich Ihren Dienst leisten! Das ist sicherlich nicht immer leicht und die kommenden Wochen stellen uns vor Herausforderungen. Wir sind aber sicher, dass wir das gemeinsam bewältigen können. Wir sind stolz, so tolle Mitarbeitende zu haben!
Nun möchten wir einige wichtige Fragen beantworten und Sie mit aktuellen Infos versorgen:
Ich war in den letzten zwei Wochen in einem Corona-Risikogebiet.
Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, dann teilen Sie uns das bitte unbedingt mit, damit geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Dienstvorgesetzten und die Personalabteilung. Die regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete ausgewiesenen Regionen finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Bekomme ich mein Geld weiter, wenn ich in Quarantäne muss?
Ja. Wenn Sie zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person Kontakt hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und aufgrund einer behördlichen Anweisung für einen bestimmten Zeitraum in Quarantäne verbleiben müssen, erhalten Sie Ihr Gehalt ganz normal weiter. Das Diakonische Werk kann sich den Betrag dann per Antrag von der Behörde zurückholen, die die Quarantäne angeordnet hat.
Ich fühle mich krank und möchte daher lieber zu Hause bleiben und gehe selber in Quarantäne.
Diese Entscheidung wurde offensichtlich nicht von einer Behörde angeordnet. Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie Kontakt mit Ihrem Arzt/dem Notdienst aufnehmen und überprüfen lassen, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Unter dieser Voraussetzung schreibt der Arzt Sie arbeitsunfähig und Sie bekommen im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin Ihr Geld. Wer nicht krankgeschrieben ist, darf der Arbeit nicht fernbleiben, indem er eigenständig in Quarantäne geht.
Die Schule/Kita ist geschlossen und ich kann mein/e Kind/er nicht anders betreuen. Darf ich zu Hause bleiben?
Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. In besonderen Fällen kann für Kinder eine Notfallbetreuung ermöglicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Nämlich wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich tätig ist, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und keine Alternativ-Betreuung organisiert werden kann. Zu den Arbeitsbereichen gehört zum Beispiel auch die Infrastruktur der Gesundheitsversorgung (u.a. Pflege). Schauen Sie bitte in diesem Fall nochmal genau in der Leitlinie „zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen“ nach, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_leitlinie_kritis.pdf
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Zusätzlich müssen Sie eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers für beide Elternteile (bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden) vorlegen. Hier finden Sie alle Infos und die entsprechenden Anträge: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Jugendamt/. Die Personalabteilung hat die Bescheinigungen zum Teil schon an einige von Ihnen verschickt und ist Ihnen hier gerne behilflich.
Wenn Sie dennoch Probleme haben, die Betreuung zu organisieren, dürfen Sie sich nicht einfach arbeitsunfähig melden. Sprechen Sie uns in dem Fall bitte an, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können (Sonderurlaub etc.).
Ich habe Urlaub gebucht, kann ihn aber nicht antreten, weil die Reise aufgrund des Coronavirus abgesagt wurde. Kann ich lieber arbeiten kommen und meinen geplanten Urlaub auf später verschieben?
Generell gilt, dass der geplante und genommene Urlaub auch angetreten werden soll. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Andernfalls käme die gesamte Jahresurlaubsplanung durcheinander. Stimmen Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Dienstvorgesetzten dazu ab.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten: https://www.dw-te.de/wordpress/ueber-uns‑2/ueber-uns/
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!
Im Namen des Krisenstabes
Stefan Zimmermann
Andrea Placke/Sabine Krützmann
Brigitte Becker
Annette Niederdalhoff
Jennifer Clayton