Wer kann Beratungsgespräche in Anspruch nehmen?
- Elternpaare, Väter, Mütter, Kinder, Jugendliche, Personen, die Anspruch auf Umgangskontakte haben
Welche Themen zu dem Bereich Trennung und Scheidung werden behandelt?
- Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangs- und Besuchskontakte
- Reaktionen der Kinder auf Trennung und Scheidung
- Elternverantwortung, Elternpflichten, Elternrechte
- Begleitung vor, während und nach Gerichtsverfahren, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten
Wie kommen Sie zu uns?
- Sie haben Tipps von Bekannten erhalten.
- Sie sind durch eigene Suche auf uns aufmerksam geworden.
- Ihre Beratungsanwälte haben Ihnen empfohlen, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
- Sie haben Kinder und befinden sich in einem Scheidungsverfahren beim Familiengericht Tecklenburg. In diesem Fall informiert uns das Gericht, damit wir Ihnen ein Beratungs- und Informationsgespräch anbieten können.
- Sie haben einen Antrag beim Familiengericht gestellt und wir werden beteiligt.
Was geschieht bei uns?
- Bei allen Gesprächen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern.
- In Kooperation mit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist es möglich, dass Ihre Kinder eine besondere Unterstützung bei der Verarbeitung der Trennungserlebnisse erfahren. Die Kollegen und Kolleginnen bieten Trennungs- und Scheidungskindergruppen für Kinder der 3. und 4. Klassen sowie der 5. und 6. Klassen an. Die Anmeldung nimmt die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche entgegen (Tel.: 05481 7009).
Was ist noch wichtig?
- Wir unterliegen der Schweigepflicht, weil sich nur so Vertrauen entwickeln kann.
- Die Angebote der Beratungsstelle sind für Sie kostenfrei.
- Wir arbeiten im Auftrag des Kreisjugendamtes Steinfurt, welches die Aufgabe der Trennungs und Scheidungsberatung an uns übertragen hat.


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